Die Interessengemeinschaft Ulmer Alb hat zum Ziel, die Erhaltung der Kultur und Erholungslandschaft, der Umwelt sowie die Bewahrung einer gesunden Wohn- und Lebensqualität auf der "Ulmer Alb". Dazu betreiben wir Öffentlichkeitsarbeit um über die drohende Umweltzerstörung und Minderung der Wohn- und Lebensqualität zu informieren und überparteilich Einfluss zu nehmen auf Entscheidungen, die diesem Ziel zuwider laufen. Die Satzung können Sie hier herunterladen.

Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren Erweiterung Containerbahnhof

Externer Link, etwa 282 MB :

https://www.eba.bund.de/anhoerungsverfahren/AHV_Ubf_Ulm-Dornstadt.zip

 

Planfeststellungsverfahren Ortsumgehung Beimerstetten

Die Unterlagen sind seit dem 17.5.2021 hier verfügbar:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/seiten/planfeststellung/l-1165-ortsumgehung-beimerstetten-alb-donau-kreis

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Bauprojekt Ulm-Dornstadt Umschlagbahnhof (Containerbahnhof)

Die Deutsche Bahn AG veranstaltet einen Online-Informationsabend

Mittwoch, 27. Januar 2021 18:00 - 20:00 Uhr. (Der Veranstaltungslink ist erst ab dem 22.1. verfügbar)

Vorab gibt es reiches Info-Material auf der Seite der Bahn AG:

https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/ulm-dornstadt

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Vorschlag für ein Verkehrslenkungskonzept, das den Maut-Ausweichverkehr stoppen und die Lebensqualität auf der Ulmer Alb erhalten soll:

Als notwendig sehen wir die Sperrung der Landesstraßen L1165 und L1170 in jeweils beide Richtungen. Um ein Ausweichen des Verkehrs jedoch zu verhindern, müssen weitere Maßnahmen erfolgen:
Sperrung L1239 für SV ≥ 12t ab Dornstadt bis Beimerstetten K7403 in beide Fahrtrichtungen.
Sperrung für SV ≥ 12t Verlängerung Eiselauer Weg ab Gewerbegebiet Ulm Nord und Umfahrung Beimerstetten in beide Richtungen.
Eine Entlastung der Ortsdurchfahrten der Gemeinden Beimerstetten, Bernstadt und Dornstadt wird durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h für SV≥ 3,5t erreicht.
Da die Ortsumfahrung Beimerstetten in einer Entfernung von teilweise weniger als 200m westlich und damit in Hauptwindrichtung vom bebauten Ortsrand verlaufen wird, sind hier Maßnahmen zum Lärmschutz notwendig:

  • Lärmschutzwall entlang der Ortsumfahrung, Flüsterasphalt,
  • Querung der Eisenbahnlinie durch Unterführung (wie ursprüngliche Planung).

Da diese neue Trasse zusammen mit der L1165 eine wichtige regionale Nord-Südverbindung darstellen wird und als Zubringer für das Gewerbegebiet Ulm Nord fungiert, halten wir diese Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im ländlichen Raum für gerechtfertigt und unerlässlich.

 

Quelle: http://openstreetmap.de/karte.html